Privatanleger müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen.
Eventuell hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls
Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag sorgt dafür, dass Ihre Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer
steuerfrei bleiben, wenn Sie einen bestimmten Betrag nicht
überschreiten. Dieser Freibetrag liegt für Alleinstehende ab 2023 bei 1.000 Euro und für Ehepaare ab diesem Jahr bei 2.000 Euro.
Wichtig:
Das gilt auch dann, wenn die Einkünfte des Steuerpflichtigen nicht die
Grenze für den Pauschbetrag überschreiten. Der Sparerpauschbetrag ist im
Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt und gilt für alle Einkünfte aus
Kapitalvermögen – zum Beispiel Veräußerungsgewinne Aktien und Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden.